Vor und während der Paralympics gelten in der Kommunikation rund um die Spiele und paralympischer Themen spezifische Richtlinien für Medien, Paralympics-Teilnehmende und Sponsoren.

Werbung und Kommunikation

 

Leitfaden zur Werbung und Kommunikation mit paralympischen Themen

Der Markenschutz gilt für alle nicht-paralympische Sponsoren permanent, d.h. vor, während und nach dem Zeitraum der Paralympics und nicht nur während der Frozen Period. Die Regeln gelten z.B. auch für Social Media-Posts der Athlet*innen zur Paris 2024-Selektion, welche keine nicht-paralympischen Sponsoren beinhalten dürfen.

Die Frozen Period der Paralympics gilt ab dem 19.08.2024 bis und mit dem 11.09.2024.

Bei Fragen oder Unklarheiten gibt Conchita Jäger (conchita.jaeger@swissparalympic.ch) gerne Auskunft.

Weitere Dokumente finden Sie auf der Webseite des IPC.